Krankenversicherung Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Freitag, 18.02.2011, 09:23 (vor 5031 Tagen) @ Joachim Röhl

oder wir lesen erstmal richtig was der Frager schreibt und klären die Angaben:

"Nun will Sie einer öffentlichen Versicherung beitreten."

SIE WILL ALSO IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERICHERUNG?

"sie war ja schließlich die 2 Jahre über die internationale Versicherungskarte versichert?".

DAS WÜRDE BEDEUTEN

1. sie war in Frankreich ordentlich versichert
2. sie hätte somit einen ausreichenden Krankenvericherungsschutz und müsste nichts nachzahlen


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