Trotz Öffnungsklausel Schwierigkeiten i.d. PKV zu kommen (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Sonntag, 06.02.2011, 20:10 (vor 5039 Tagen) @ Björn

Hallo,
richtig, der Beamte gehört aufgrund seines Status nicht zum Personenkreis der zum aufnahmefähigen Kreis der GKV. gehört.
Dort kann er sich nur versichern, wenn er aus der Familienversicherung konmmt oder aus einem laufenen Versicherungsverhältnis verbeamtet wird.
Was den Beamten dann in die PKV "zwingt" sind allein
finanzielle Aspekte, eine Teilkostenversicherung, unter BErücksichtigung der Beihilfe ist eben gündtiger als eine Vollversicherung in der GKV ohne "Arbeitgeberanteil".
Gleichwohl könnte die Fragestellerin sich trotzdem in der GKV weiterversichern und trotzdem Beihilfe bekommen (kommt darauf an, welche Beihilfevorschriften hier greifen.)
Unabhängig davon ist eine PKV eben keine soziale Einrichtung,
wie schon geschrieben - Ablehnungen und Risikozuschläge sind dort an der Tagesordnung - so etwas gibt es eben bei der GKV nicht.
Gruss
Czauderna


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