Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 19.01.2011, 20:09 (vor 5057 Tagen) @ François

Nein, der 5.1.13 ist hier völlig unbeteiligt.

Hier gilt § 9 Abs.1 Nr.1 SGB V: es gibt die eine Variante mit 12 Monaten ununterbrochene Versicherungszeit ODER die zweite Variante: in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der VERSICHERUNGSPFLICHT 24 Monate in der GKV versichert gewesen (auch mit Unterbrechungen). Nach meiner Rechnung kommt die 2. Variante in diesem Fall hin.

Ja, Versicherungsrecht in der GKV ist immer wieder spannend: die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme ist immer wieder überraschend!!! Es ist ein bisschen wie Physik (oder Informatik): Reihen- und Parallelschaltung immer wieder neu kombiniert - und meistens gibt es nur richtig oder falsch.:-)


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