Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 19.01.2011, 06:18 (vor 5058 Tagen) @ Jochen

Ja, das ist korrekt.
Und nach Ende der Arbeitnehmertätigkeit kann man in dieser Konstellation als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.


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