Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 16.01.2011, 21:29 (vor 5060 Tagen) @ Jochen

Hallo,

bei Ende der Arbeitnehmertätigkeit wird geprüft, ob die Vorversicherungszeit nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V erfüllt ist:

- 1 Jahr ununterbrochen in der GKV (hier nicht erfüllt)

ODER

- in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert (ist hier zu prüfen)

Bei Ende/Abbruch des Referendariats entfällt übrigens der Beihilfeanspruch und der PKV-Vertrag ist auf den Satz "100%" umzustellen.

Gruß

RHW


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