Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
bei Ende der Arbeitnehmertätigkeit wird geprüft, ob die Vorversicherungszeit nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V erfüllt ist:
- 1 Jahr ununterbrochen in der GKV (hier nicht erfüllt)
ODER
- in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert (ist hier zu prüfen)
Bei Ende/Abbruch des Referendariats entfällt übrigens der Beihilfeanspruch und der PKV-Vertrag ist auf den Satz "100%" umzustellen.
Gruß
RHW