Erstattungen durch die PKV? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 09.01.2011, 06:49 (vor 5071 Tagen) @ MarcoOF

Hallo,

Hallo!? UNd was hat das alles mit der AXA zu tun?

Die AXA ist ein PKV-Unternehmen und verwendet auch die PKV-Musterbedingungen. Das hat das mit der AXA zu tun.

Soll die AXA jede Pillepalle-Behandlung erstatten?

Das ist eine sehr interessante Frage. Für den gesunden Versicherten ist die klare Antwort nein. In den meisten Fällen erlebt jeder Versicherter (GKV und PKV) irgendwann einen Wandel vom gesunden Versicherten, der sich überwiegend für die Beiträge interessiert, zu einem chronisch Kranken, für den die Leistungen maßgebend sind. Entscheidend ist, wie ich als Patient vor der Behandlung "Pillepalle" erkenne. Gibt es dazu von der PKV Merkblätter? Oder ist die PKV nur etwas für Leute mit Medizinstudium? Aber der PKV-versicherte Kardiologe wird beim Augenbarzt wahrscheinlich auch überfordert sein, wenn er "Pillepalle" erkennen soll. Oder soll man während der Behandlung alle 2 Minuten zum Handy greifen und eben bei der Versicherung anrufen?

Vielleicht auch noch irgendwelche reinen Luxus-Maßnahmen???

Auch hier stellt sich das Problem, das zu erkennen. Wo sind die Grenzen zwischen notwendiger Behandlung, "Pillepalle" und Luxus-Maßnahmen? Entsteht nicht durch die Werbung das Bild "als PKV-Versicherter = Patient 1. Klasse"? Ist das dann nicht schon eine Form des Luxus? M.E. ist das Auslegungssache. Und die Auslegung übernimmt das PKV-Untzernehmen (je nach Kassenlage?).

Nein, als AXA-Versicherter bin ich froh, dass die AXA sich > eingehende Rechnungen schon mal genauer anschaut. Wenn das nicht > so wäre, würden meine (der GKV gegenüber noch moderaten) > Beiträge nämlich enorm ansteigen...

Natürlich bin ich froh, dass eine Versicherung die Rechnungen näher prüft - aber bitte nur die Rechnungen der anderen.:-)
Der Leistungserbringer behält unabhängig von der Prüfung der Versicherung seinen Vergütungsanspruch. Die Mahnungen und ggf. der Gerichtsvollzieher tauchen beim Versicherten auf (nicht bei der Versicherung). Als Patient habe ich dann die große Wahl: verklage ich die Versicherung, weil ich glaube, dass es notwendig war, oder lasse ich mich vom Arzt verklagen, weil es eindeutig "Pillepalle" war. Bestimmt eine sehr angenehme Situation! :-D

Wenn ich mich mehrmals für die zweite Variante entschieden habe, wird es bestimmt eine interessante Erfahrung, Arzttermine zu vereinbaren.:-)

Aber vielleicht gibt es ja PKV-Tarife, die solch eine Klausel gar nicht haben? "Nichts ist unmöglich".:-) Aber vermutlich hätte das PKV-Unternehmen dann Probleme mit der Rückversicherung.

Gruß

RHW


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