AXA = die weiß, wie man Kunden auf die Palme bringt! (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 05.12.2010, 13:01 (vor 5102 Tagen) @ Sabine_

Hallo,

... und spannend ist immer, ob und in welcher Höhe die Privatversicherung die Kosten erstattet.

Die meisten PKV-Verträge habe eine Klausel ähnlich dem § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Quelle:
notwendige Behandlung

Manchmal wird behauptet, dass bei jungen, gesunden Versicherten diese Klausel nicht angewendet wird. Nur bei Älteren oder chronisch Kranken (die nicht mehr wechseln können) greife die Versicherung darauf zurück.
Aber das sind wahrscheinlich nur böse Gerüchte!

Gruß

RHW


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