Kostenerstattungstarif / Frage (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 08.01.2011, 17:57 (vor 5068 Tagen) @ Franzl84

Das hängt vom Kostenerstattungstarif der jeweiligen Gesellschaft ab. Die dkv übernimmt sogar die von der GKV in Abzug gebrachte Verwaltungskostenpauschale nach §13 Absatz 2 SGB V, was je nach Kasse meist 10% des gesetzlichen Ersattungsbetrages sind. Übrig bleibt dagegen die Praxisgebühr und gesetzliche Zuzahlungen. Rechne grob mit etwa zehn Prozent Zuzahlung und auf der anderen Seite einer äußerst flotten Terminvergabe bei allen Ärzten, Fachärzten, Spezialisten und auch einer kurzen Verweildauer im Wartezimmer, ganz gleich ob nun mit AKKR oder AM9R ..

Fragen? joachimroehl@web.de


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