KVdS (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast555, Mittwoch, 05.01.2011, 14:27 (vor 5071 Tagen) @ Kitty

Das BSG hat dementsprechend geurteilt, was zu Änderungen im Versicherungsstatus zum 01.10.10 geführt hat. In der Regel endet die Versicherungspflicht aufgrund ausbildung zum 30.09.10.

Ab 1.10.10 besteht grundsätzlich versicherungspflicht als student, wenn es sich um eine staatlich anerkannte hochschule handelt.

ist es lediglich eine berufsakademie, sehen die ausführungen des bsg in verbindung mit dem rundschreiben lediglich eine freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V vor.

Im moment ist dies ein top aktuelles thema und leider agieren noch nicht alle Kassen dementsprechend - aber dies dürfte nur eine frage der zeit sein.


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