KVdS (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Mittwoch, 05.01.2011, 07:10 (vor 5072 Tagen) @ Lewwe, Robin

Das Problem betrifft nicht nur dich oder deine uni sondern ist ein grundlegendes problem.

ursache ist dazu das entsprechende rundschreiben des gkv-spitzenverbandes, der damit ein bsg-urteil umsetzt.

in der kranken- und pflegevericherung hat das zur folge, dass du dich wie beschrieben für ca. 140 eur freiwillig versichern musst.

Ausnahme

1. du bist unter 25 und kannsts dich familienversichern

2. deine ba ist auch als fachhochschule anerkannt und du kommst in die studentischen KV (KVdS)

leider scheidet für dich 2. aus, da die ba sachsen meines wissens nach nicht den status einer fachhochschule hat und ohne diesen ist die KVdS nicht möglich.

sorry, da kann dir keiner helfen, da alle krankenkassen die regelung umsetzen müssen, ggf. kommt es hier noch zu nachbesserungen, doch zur zeit ist die rechtslage eindeutig ... das wissen sicher auch die fachleute bei deiner ba ... frag dort mal nach.


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