KVdS (Gesetzliche Krankenkassen)
Also irgendwie fehlt da was. Wie bei jeder mir bekannten BA ist eine Zulassungsvoraussetzung das Bestehen eines Ausbildungsvertrages mit einem Partnerunternehmen! So steht es auch auf der HP der BA Sachsen. Es besteht also ein Berufsausbildungsverhältnis, dass der VP unterliegt.
Bitte sei so gut, und sag noch etwas zu den "Veränderungen", wegen der du nunmehr nurnoch als Student gelten sollst.
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