Geschäftsführer haften für ihre Kassen (Gesetzliche Krankenkassen)

Bosselt, Montag, 27.12.2010, 12:33 (vor 5080 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
da werden sich aber die Geschäftsführer freuen, dass ihnen ein treuer Mitarbeiter beispringt und auch noch Auszüge aus dem SGB zitieren will. Interessanter wäre es allerdings, wenn man an konkreten Beispielen erfahren köännte, mit wieviel Geld ein Geschäftsführer für wirtschaftliche oder andere Probleme persönlich haftete. Aber da heißt es natürlich:"Da konnte doch der Herr Geschäftsführer nichts dafür." Ein Handwerksmeister oder anderer Selbständiger kann sich allerdings auch nicht aufs SGB berufen, wenn's mal bei ihm im Betrieb nicht klappt - und einfach mal 'ne Zuzahlung von seinen Kunden kann er auch nicht fordern
meint Bosselt


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