typisch deutsche Neiddiskussion (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Hans,
das stimmt so nicht - wenn es dich interessiert kann ich mal einige Bestimmungen aus dem SGB herausfiltern wo es um die Haftung der Geschäftsführung einer Krankenkasse geht, und die Geschäftsführung ist hier der Vorstand, nicht der Dienststellenleiter vor Ort.
Allerdings musst du dich dann bis zum nächsten Jahr gedulden.
Gruss
Czauderna