PKV-Beitragserhöhung - Kritisch betrachtet O_o)) (Private Krankenversicherungen)

RHW, Donnerstag, 09.12.2010, 23:28 (vor 5098 Tagen) @ Sebastian R.

Hallo,

ja, in der PKV hat man einen Vertrag, der Grundlage für die Leistungen ist:

Meistens eine Regelung, die § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen entspricht:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Quelle:
PKV-Musterbedingungen

Darunter kann man (fast) alles oder - wenn es z.B. für die Versicherung eng wird - (fast) nichts verstehen. Die Auseinandersetzungen, was dazu gehört, beginnen meistens erst nach der Behandlung - wenn der Leistungserbringer bereits einen Vergütungsanspruch hat. Wenn man genügend Finanzen und Durchhaltevermögen hat, wird letztendlich ein Gericht entscheiden.

Da sind mir Gesetzesänderungen lieber. Da erfahre ich vor der Behandlung, was als notwendig angesehen wird.

Aber vielleicht ist es ja nur eine Geschmackssache ...

Gruß

RHW


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