verlustfreier Wechsel in GKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 30.11.2010, 09:41 (vor 5111 Tagen) @ nur mal so

Wer als Angestellter zwangsweise wieder versicherungspflichtig wird, weil das Bruttogehalt unter 4162€ sinkt, strampelt erfahrungsgemäß mit Händen und Füssen um nicht wieder in die GKV zu müssen. Hier gibts dann oft die ernsthafte Frage was tun um in der PKV zu bleiben. Wenn auch Ventillösungen wir die oft besprochene "parallele Selbständigkeit" oder eine sonstige Befreiung nicht gangbar sind, bleibt nur die Kündigung von Vollversicherung und privater Beitragssicherung bei Umstellung in Zusatztarife. Gewählt werden dann entweder Tarife mit kompletter Kostenerstattung nach §13 SGB V um auch weiterhin private Behandlungen als Kassenpatient zu bekommen. Bei dünnerem Budget auch unterschiedlichste Einzelleistungen der PKV vom Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld bis zu 250€ Erstattung für Kontaktlinsen, dem Heilpraktiker, Keramikinlays, Keramikveneers, implantatgetragenem Zahnersatz, Kurleistungen und seit einigen Jahren wachsend auch der Aufstockung der Pflegeversicherung. Bei einem Versicherer mit vorausgesetzt breiter Zusatztarifpalette, kann man dann viele Wünsche abdecken, um die GKV einigermaßen wohnlich zu gestalten. Schmalspuranbieter und da hast Du recht, zwingen dann die Alterungsrückstellung in der Versichertengemeinschaft zurück zu lassen = zu verlieren. Drum prüfe wer sich ewig bindet, denn so wie Du für 1 Million sicher keine Zwangsehe mit Frankenstein´s Tochter eingehen willst, wird auch mit 22MB in der Spitze aus einer fauligen Tomate keine Apfelsine ..


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