Interessanter Artikel, ist das die Lösung? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 27.11.2010, 15:48 (vor 5114 Tagen) @ HP
bearbeitet von Joachim Röhl, Samstag, 27.11.2010, 16:21

Der hier erwähnte 204er wird schriftlich dem Versicherten mit dem Anpassungsschreiben zugesandt und sehr oft überlesen. Gesetze kreativ anzuwenden ist eine ganz andere Sache und dafür treffen wir uns hier ja auch. Du informierst Dich zunächst über alle geöffneten Tarife der Gesellschaft, wählst aus und reichst einen schriftlichen Umstellungsantrag ein. Die Gesellschaft wird bei der Auswahl etwas Gleich- oder Wenigerwertigen ganz unkompliziert zustimmen.

Falls es jedoch "Mehrleistungen" gibt, was z.B. schon durch eine verminderte Selbstbeteiligung hervorgerufen werden kann oder eine höher erstattende GOÄ, aber auch den im Paket plötzlich mitversicherten Heilpraktiker etc. wird die Antragsabteilung erfahrungsgemäß ablehnen. Jetzt kommt der Verweis auf den 204er und die Gesellschaft kann durch einen massiven versicherungsmedizinischen Risikozuschlag Dir den Wunschtarif unattraktiv machen und Du könntest dann Teil zwei des Satzes auf einen Leistungsausschluß bestehen und wärst im Zieltarif versichert. Versichert? Totgesiegt wie Napoleon einst vor Moskau, denn was bringt der scheinbar bessere Tarif Modell Schweizer Käse wenn er für das vorhandene Krankheitsbild nicht leistet nur weil Du selbst eine Ausschluß akzeptiert hast ..

Fazit: entweder gleich einen Hochleistungstarif wählen oder zumindestens einen der neuerdings anbebotenen Tarife mit garantiertem Optionsrecht wo man risikoneutral nach oben umstellen kann oder in der GKV verbleiben und ganz sportlich die 619€ im Höchstatz für freiwillig versicherte Angestellte, Freiberufler und viele Selbständige ohne Krankengeld akzeptieren. Mit Krankengeld sind es in diesem Jahr noch 641€ bei der BARMER z.B.


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