Kassenpatienten warten auf Behandlungstermine (Gesetzliche Krankenkassen)

Egon, Mittwoch, 10.11.2010, 09:11 (vor 5128 Tagen) @ Joachim Röhl

Um nochmal auf das Kernthema Bipolare Radiofrequenztherapie zurückzukommen:

Hierbei handelt es sich immer noch um eine "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode".

"Damit werden solche Methoden bezeichnet, deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind. Da die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen nur bezahlen dürfen, wenn sie als notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich anerkannt sind, sind diese Methoden nicht Bestandteil des Leistungskataloges der GKV. Gesetzliche Krankenkassen dürfen daher für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich keine Kosten übernehmen."
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Als Krankenkassenmitarbeiter habe ich jeden Tag mit diesen Untersuchungen zu tun. Von den Ärzten werden sie meist als Super-Heilmethode mit hervorragenden Heilungschancen verkauft. Die Kosten solcher Untersuchungen sind meistens sehr hoch - oft vierstellig.
Wenn die Krankenkasse dann die Untersuchung nicht übernimmt, ist sie oft die böse. Entscheided sich ein Versicherter/Patient trotzdem für die Durchführung einer solchen Untersuchung und fragt man anschließend nach, ob diese Methode auch Wirkung zeigte, so höre ich oft: "Leider nicht".

Übrigens höre ich aus dem Bekanntenkreis immer häufiger, dass auch eine private Kasse nicht mehr alle Untersuchungen bezahlt.

Gruß, Egon


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