Einkommensgrenze Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 18.10.2010, 20:36 (vor 5150 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Familienzuschläge zählen hier nicht als Einkommen. M.W. ist das ein BSG-Urteil. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet. Zins- und Mieteinnahmen werden ebenfalls angerechnet, soweit es Einkünfte im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV) sind. Die tatsächlichen Werbungskosten (bzw. die Pauschale von 920 Euro jährlich) kann aber von den Beamtenbezügen abgezogen werden.

Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/gesamteinkommen/index.htm

Gruß

RHW


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