Einkommensgrenze Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Familienzuschläge zählen hier nicht als Einkommen. M.W. ist das ein BSG-Urteil. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet. Zins- und Mieteinnahmen werden ebenfalls angerechnet, soweit es Einkünfte im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV) sind. Die tatsächlichen Werbungskosten (bzw. die Pauschale von 920 Euro jährlich) kann aber von den Beamtenbezügen abgezogen werden.
Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/gesamteinkommen/index.htm
Gruß
RHW
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- Einkommensgrenze Familienversicherung -
sewolf,
18.10.2010, 12:37
- Einkommensgrenze Familienversicherung -
Czauderna,
18.10.2010, 20:10
- Einkommensgrenze Familienversicherung - RHW, 18.10.2010, 20:36
- Einkommensgrenze Familienversicherung -
Czauderna,
18.10.2010, 20:10