Einkommensgrenze Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 18.10.2010, 20:10 (vor 5150 Tagen) @ sewolf

Hallo,
bei der Berechnung wird von dem Einkommen ausgegangen was auch für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht in der GKV angerechnet werden würde, dabei werden nach meinem Wissensstand Zuschläge, die mir Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
nicht angerechnet.
Endgültige Entscheidung trifft die Krankenkasse, in diesem Falle also die GKV-Kasse der Ehefrau.
Gruss
Czauderna


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