Einkommensgrenze Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

sewolf, Montag, 18.10.2010, 12:37 (vor 5150 Tagen)

Hallo,

ich habe noch eine Frage zur Einkommensgrenze bei der Familienversicherung.
Da ich Beamtin bin, erhalte ich auch Familienzuschläge (einen, da ich verheiratet bin und einen, da ich ein Kind habe). Eine Bekannte erzählte mir, dass diese Zuschläge vom Gesamtbrutto abzuziehen sind und für die Einkommensgrenze lt. §10 Abs1 Nr. 5 SGB keine Rolle spielen.
Stimmt das? Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich das? (Habe in diesem Paragraphen keine Erläuterung diesbezüglich gefunden)

Vielen Dank!


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