Re: Familienversicherung ohne Trauschein??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 17.10.2010, 19:17 (vor 5156 Tagen) @ Naja

Hallo,
ob die Betroffenen eine gesetzliche Regelung "fair oder unfair" finden, danach geht es leider nicht oder auch geht es Gott sei dank nicht - kommt auch immer auf die Sichtweise an.
Das mit der Familienversicherung nur gegen Trauschein gibt es schon immer - das muss nun nicht unbedingt heissen, dass man es nicht ändern könnte - aber warum sollte man ??
Wenn ihr irgendwann mal heiratet dann geht das sofort mit der Familienversicherung - dass ihr momentan nicht heiraten könnt
weil erst noch eine Scheidung vollzogen werden muss ist sicherlich ärgerlich für Euch, aber wenn man nun deinen durchaus verständlichen Wunsch mal näher betzrachtet, dann könnte sich in allen ähnlichen Fällen wie dem deinigen dazu doch die Situation ergeben, dass ein Mann auf einmal zwei "Ehefrauen" mitversichert hat, eine, mit der "noch" verheiratet ist und eine, die erst noch heiraten will - dann kann es noch sein, dass seine zukünftige Ehefrau auch Kinder hat - die benötigen dann auch eine Krankenversicherung, also auch bei dem Mann, der mal ihre Mutter heiraten wird ??
Dass man bei Hartz IV erst vor relativ kurzer Zeit eine Änderung eingeführt hat - lag meiner Meinung nach eben daran, dass man verhindern wollte seitens des Gesetzgebers, dass eben nicht mehr geheiratet wird, man trotzdem eine Familie gründet -
ein Teil, egal ob Mann oder Frau arbeitet oder vermögend ist und der andere Teil, eben weil man nicht verheiratet ist Hartz IV
bezieht.
Dass diese Regelung in Einzelfällen wie dem deinigen dann als unfair angesehen wird ist verständlich und nachvollziehbar, aber
für die Gesamtheit ist diese Regelung schon für alle gerechter.
Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung kostet dich mindestens ca. 140,00 € mtl. - besser wäre es tatsächlich du würdest einen Job mit mindestens 401,00 € bekommen.
Gruss
Czauderna


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