Re: Familienversicherung ohne Trauschein??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Freitag, 13.06.2008, 21:31 (vor 6012 Tagen) @ Wolfgang

§ 10 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V:

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen...

Mit Lebenspartner sind eingetragene Lebenspartner in homosexuellen Beziehungen gemeint.

Dies entspricht von der Grundaussage dem Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz :

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Ohne diese Regelung könnte sich nahezu jeder durch eine vorgetäuschte Lebenspartnerschaft bzw. Wohngemeinschaft kostenlos in die Solidargemeinschaft mogeln.

Da muss ich "ichweissbescheid" Recht geben - so wie es geregelt ist, ist es eigentlich ganz gut. Warum sollte der Staat wilde Ehen bzw. aussereheliches Zusammenleben fördern, wenn er die Ehe als wichtige Grundlage des Staatsgefüges ansieht ? Ehegattensplitting funktioniert im Steuerrecht ja auch nur bei Ehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum