17 Monate Nachträglich versichern (Gesetzliche Krankenkassen)

Wurstgast, Montag, 27.09.2010, 22:04 (vor 5171 Tagen) @ Mitch

Das ist doch sonst auch nicht anders. Eine Rechnung ist nicht nötig, um einen Anspruch zu begründen.

Und auch sonst gibt es nur die Verjährung (in der Regel dann aber nur 3 Jahre...)


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