17 Monate Nachträglich versichern (Gesetzliche Krankenkassen)

Bosselt, Donnerstag, 23.09.2010, 14:48 (vor 5175 Tagen) @ Lukas

Hallo Lukas,
"Wer z.B. im Arbeitsamt nicht schon drei Monate im Voraus (!) bescheid gibt, bevor er evtl. Forderungen stellen könnte, dem werden die Bezüge schließlich auch gekürzt. Im Nachhinein gibts da garnichts"
gratuliere, jetzt hast Du den Unterschied zwischen einer Behörde und Otto Normalverbraucher begriffen.
Merk's Dir für später
rät Bosselt


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