17 Monate Nachträglich versichern (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitch, Montag, 27.09.2010, 21:37 (vor 5171 Tagen) @ Lukas

aber keine Rechnung schreiben schützt vor Rechnung bezahlen müssen.

Naja, von "Rechnung" darfste bei den Krankenkassen als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch nicht sprechen.

Hier gilt einzig und alleine das Sozialgesetzbuch. Und wenn da drin steht, dass Du versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten bist, dann bist Du das eben. Mit allen Rechten und Pflichten. Ob Du willst, oder nicht.

Und zudem gibt es gesetzliche Verjährungsfristen. D. h. dass die Kasse auf jeden Fall für 4 Jahre nachfordern kann.


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