freiwillig PKV? Wenn ja welche? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 26.09.2010, 12:50 (vor 5172 Tagen) @ GKVler

Hallo,

während der Schutzfrist bzw. der Elternzeit kann die Schwangere bzw. Mutter nicht in die kostenlose Familienversicherung, wenn vorher eine PKV bestand .
§ 10 Absatz 1 letzter Satz
SGB V

Wenn in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung über 400 Euro ausgeübt wird, wird man in der GKV versichert. Wenn die Beschäöftigung weniger als 12 Monate besteht, wird die GKV-Versicherung i.d.R. beendet und eine Rückkehr in die PKV hat zu erfolgen.

Wenn man vor der Schutzfrist in der GKV ist, besteht in der Schutzfrist Beitragsfreiheit. Danach besteht in der Elternzeit ebenfalls Beitragsfreiheit, wenn das Einkommen (ohne Elterngeld) unter 365 Euro monatlich liegt und der Ehegatte in de GKV ist.
Für Ledige (oder Geschiedene)ohne Einkommen beträgt der monatliche Beitrag 138 Euro.

Wenn der Ehegatte in der PKV ist, wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich Freibetrag für das Kind) für die Beitragsberechnung zugrundegelegt. Beitragshöhe liegt dann zwischen 138 und 306 Euro. Dies gilt übrigens auch, wenn der Ehemann freiwillig GKV-versichert ist und zwei Monate Elternzeit nimmt (für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt immer Beitragsfreiheit in der Elternzeit).

Gruß
RHW


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