Wechsel von Privat in Gesetzlich (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.09.2010, 19:13 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

Du mußt schnellstens die Aufnahme in der GKV erreichen, die PKV selbst kündigst Du dann rückwirkend bis drei Monate ab Pflichtigkeit. Melde Dich einfach bei Fragen s.o.


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