Wechsel von Privat in Gesetzlich (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei Eintritt von Versicherungspflicht (ALG I, Beschäftigungs-verhältnis über 400 € pM) vor dem 55. Lebensjahr kann eine GKV gewählt werden. Verheiratet? Ehegatte GKV: dann ist eine Familienversicherung möglich wenn die Einkünfte 400 € monatlich nicht übersteigen!
Ansonsten? Keine Chance!