Wechsel von Privat in Gesetzlich (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 22.09.2010, 17:39 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht eintritt unter 55. Jahren, dann kann sich keine Kasse wehren und muss die Mitgliedschaft zu Beginn der Krankenversicherungspflicht herstellen.
Gruss
Czauderna


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