PKV ohne Strafzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 29.08.2010, 20:12 (vor 5204 Tagen) @ Bodi

So auch die Lesweise von 44 Unternehmen der PKV. Die verbleibenden vier anderen sind in ihren Rechtsabteilungen zu der Auffassung gekommen, daß für Altschulden der jeweils letzte Versicherer zuständig ist und die Neuversicherten sind´s zufrieden. Dies ist wie auch die sogenannte "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" nach SGB V §175 Punkt (4) vierter Satz, ein ebenso offenes Tor nach der Gesundheitsreform und wer kreativ genug ist nutzt es.


Für Feinschmecker der juristische Briefwechsel der Wittenberger NDK mit der BaFin


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