PKV ohne Strafzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Sonntag, 29.08.2010, 18:56 (vor 5200 Tagen) @ Joachim Röhl

Ein Wiedereintritt in die PKV mutmaßlich ohne Strafzuschlag ist für die Betroffenen zwar eine große Erleichterung, aber woher weißt Du, dass die beiden PKVen später nicht doch mit Nachforderungen kommen?

Denn die entsprechende Vorschrift nach §193(4)VVG verlangt zwingend den Strafzuschlag und bietet den PKVen keinen Entscheidungsspielraum.


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