PKV ohne Strafzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 29.08.2010, 02:55 (vor 5201 Tagen)

Die Anfragen mehren sich, denn in weiten Teilen des Landes hat sich rumgesprochen, daß ab spätestens 1.Februar 2009 mehrere Teilbeiträge bei der privaten Krankenversicherung nachzuzahlen sind. Wer zuletzt dagegen mal gesetzlich versichert war, wird sogar ab 1.April 2007 zur Kasse gebeten. Durch offene Beiträge+Strafzinsen kommen bei einem Selbständigen mit rund 330€ angesetztem Monatsbeitrag fast 13.000€ (dreizehntausend) zusammen. Die Mitarbeiter der GKV lassen aber vielfach mit sich reden und so ist es oftmals möglich Beitragsschulden gemäß SGB V §186 Punkt (11) mit guter Begründung zu stunden.


Auf Privatseite gibt es aktuell noch zwei Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt keine rückwirkenden Strafzahlungen erheben. Der Versicherungswillige muß ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen und sollte besser keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis besitzen.

Praxisbeispiel: ein vierzigjähriger Gewerbetreibender kann sich entweder bei der hanse-merkur für 189€ oder signal-iduna zu 232€ mit Pflegeversicherung versichern. Leistungen für ambulante, stationäre Behandlung bei Versorgung im Mehrbettzimmer, inklusive 100% Zahnbehandlung mit 80% bzw. 75% beim Zahnersatz. Beide Gesellschaften übernehmen anteilig auch die Kosten für teuere Implantate. Während hanse-merkur bei Leistungsfreiheit gestaffelt nach Jahren zwischen zweihundert bis 500€ erstattet, gibts bei signal-iduna jährlich 3 Monatsbeiträge zurück. Wermutstropfen sind die bis zu sechshundert bzw. bei signal-iduna 480€ jährliche Selbstbeteiligung, aber immer noch besser als ganz ohne Krankenversicherung und Barzahler ins nächste Unfallkrankenhaus gefahren zu werden und somit für viele der Tritt auf die Schuldenbremse.

Fragen? joachimroehl@web.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum