Beitragsanpassung ab 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

Markus, Samstag, 07.08.2010, 14:25 (vor 5226 Tagen) @ Joachim Röhl

zum "Wechselparagrafen":

was heißt Leistungsgleichen?

heißt es, dass nur z.B. der Heilpraktiker und das Einbettzimmer versichert sein müssen?

oder muss es genau gleich sein

als alter Tarif: Heilpraktiker zu 80% versichert
neuer Tarif: Heilpraktiker zu 90% versichert

ist das dann trotzdem Leistungsgleich, weil es nur um den "Heilpraktiker" an sich geht???

Dann wären ja nur die "harten" Fakten wie: Chefarzt, über GOÄ, Einbett, Heilpraktiker
die entscheidenden Kriterien.

Sonst könnte ein Versicherer ja einfach immer ein paar Prozente weniger in den neuen Tarifen versichern und immmer einen Ausschluß oder eine Gesundheitsprüfung "provozieren"

Eigentlich wäre es dann doch am Besten, wenn man früh bei guter Gesundheit die besseren Tarife wählt, um später ggf. ohne GP in die guten neuen offenen Tarife wechseln zu können.

Beim Münchener Verein z.b. ist bei den neuen guten Tarifen auch immer das Einbettzimmer mitversichert. Komme ich nun aus einem "alten" Zweibettzimmertarif, kann ich nicht in den guten neuen ohne GP oder Ausschluß Einbett (vermutl. ohne entspr. Nachlaß, da ja weniger versichert ist) wechseln.

Weiß man schon was neues zu den Tarifen vom Münchener Verein zwecks BAP, insbesondere die neuen attraktiven Beihilfetarife wären für mich interessant?


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