rechnung wahrscheinlich fehlerhaft (Private Krankenversicherungen)

TC, Freitag, 23.07.2010, 23:28 (vor 5240 Tagen) @ Joachim Röhl

"Rechnung abtreten"? Das geht? Ich dachte immer, man könne nur Forderungen abtreten, also eigene Ansprüche. Aber Ansprüche, die sich gegen einen selbst richten? Das hieße ja, man würde einem Gläubiger (der Klinik) ohne deren Willen einen anderen Schuldner (die Versicherung) unterschieben!? Die Vertragsverhältnisse sind doch zu trennen: Ich schulde dem Arzt Entgelt aus dem Behandlungsvertrag, die PKV schuldet mir Erstattung aus dem Versicherungsvertrag. Wenn es dann im Verhältnis zwischen mir und der PKV mit der Erstattung hakt, weil eine Rechnung nicht anerkannt wird, muss das den Arzt erstmal nicht jucken, so lange ich nicht selbst seine Rechnung widerlege.


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