rechnung wahrscheinlich fehlerhaft (Private Krankenversicherungen)
Wende Dich doch bitte nochmal an die Leistungsabteilung des Versicherers und frage nach, ob Du nicht, wie bei vielen Gesellschaften möglich diese strittige Rechnung an den Versicherer einfach abtreten kannst. Dann müßte sich das Krankenhaus im Mahn- bzw. ggf. Klagefall für den 50%igen beihilfeversicherten Anteil ausschließlich an die Gesellschaft wenden und deren Rechtsabteilung bewirkt mit vielen Fachjuristen bekanntlich oft mehr, als Dein Anwalt auch mit AdvoCard. Der restliche Beihilfeteil erledigt sich nach möglicher Einigung gleich mit.
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- rechnung wahrscheinlich fehlerhaft -
Maren,
23.07.2010, 09:11
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Joachim Röhl,
23.07.2010, 11:09
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TC,
23.07.2010, 23:28
- rechnung wahrscheinlich fehlerhaft - RHW, 01.08.2010, 13:45
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TC,
23.07.2010, 23:28
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Joachim Röhl,
23.07.2010, 11:09