passive Sterbehilfe (Gesetzliche Krankenkassen)

Völkischer Beobachter, Freitag, 02.07.2010, 14:08 (vor 5259 Tagen) @ GKVler

Herr Röhl vergleicht das BGH-Urteil zum Selbstbestimmungsrecht todkranker Patienten mit dem Euthanasie-Programm der Nazis. Entweder ist ihm unbekannt, dass seinerzeit geistig Behinderte gegen deren Willen (!!) und ohne Information oder gar Einverständnis der Angehörigen schlicht und ergreifend ermordet wurden. Oder er ist von menschenverachtender Gesinnung geprägt.

Wie hier schon zutreffend ausgeführt wurde, können nach der neuen Rechtsprechung die Patienten selbst über ihre Behandlung entscheiden - ohne Mitwirkung der Kostenträger.

Das Urteil ist mit Sicherheit nicht im Hinblick auf Kostenfragen gefallen.

Herr Röhl: si tacuisses philosophus mansisses!


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