passive Sterbehilfe (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Dienstag, 29.06.2010, 22:43 (vor 5261 Tagen) @ Joachim Röhl

lies dir das Urteil mal durch - und du wirst sehen, dass es gar nichts aber auch gar nichts mit Kosten zu tun hatte.

es geht darum, ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. darum, dass der Tod, wenn er denn unumgänglich ist, nicht mit irgendwelchen Apparaten verzögert werden soll. Und vor allem darum, dass die Wünsche und Vorstellungen der betroffenen MENSCHEN stärker berücksichtigt werden sollen.

Aber ich geh davon aus, dass du lieber 5 Jahre lang im Wachkoma in einem Luxus-Pflegeheim liegst, dass deine tolle PKV hoffentlich finanziert. Und dass dich die Pfleger dann 4mal am Tag wenden, 2mal täglich deine Mahlzeiten servieren - direkt per Schlauch in den Magen. Du brauchst nicht mal zu kauen. Täglicher Katheterwechsel. Und die Beatmung wird auch noch für dich übernommen - na, wenn das kein Service ist.

Bloss schade, dass du dann von all den nix mehr mitbekommst (oder vielleicht doch, kann keiner so genau sagen...)

so stell ich mir mein Leben vor...:-(

Gruß GKVler

P.S. es gibt Grenzen, die sogar du einhalten solltest...


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