Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 29.06.2010, 19:17 (vor 5261 Tagen) @ Gast

Ich habe es also korrekt verstanden: auch wenn ich mich privat versichern sollte, sind die ersten 4 Wochen beitragsfrei!
ungefähr richtig: nur wenn man in die PKV geht, hat man für 1 Monat einen GKV-Leistungsanspruch ohne Beitragszahlung


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