Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 28.06.2010, 15:41 (vor 5263 Tagen) @ Gast

Hallo,
nach § 19 SGB V hat man für 1 Monat (also länger als 4 Wochen) einen nachgehenden Leistungsanspruch. Voraussetzung ist, dass man vorher versicherungspflichtig war und in diesem Monat keine Beschäftigung (auch kein Minijob) und keine selbständige Tätigkeit hat.

Bei einem Wechsel in die PKV sollte man sich als Referendar auch über folgende Punkte Gedanken machen:
- Beiträge nach dem Referendariat, wenn man nicht (sofort) Beamter wird (bei Arbeitslosigkeit ist in der PKV eine 100% Versicherung zu bezahlen und eine Rückkehr in die GKV ist nur als Arbeitnehmer über 400 Euro möglich)
- Kosten für die Versicherung von Familienangehörigen
- Leistungen bei Kur/Reha, Hilfsmitteln und Psychotherapie

Es ist möglich, dass ein Wechsel in die PKV eine lebenslange Entscheidung ist. Es gibt auch die Möglichkeit zunächst in der GKV zu bleiben und dann ggf. mit zwei vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist in die PKV zu wechseln.

Vielleicht interessant:
Link1
Link2

Es ist sinnvoll bei einer solch wesentlichen Entscheidung ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) zu führen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW


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