Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Dienstag, 29.06.2010, 17:29 (vor 5261 Tagen) @ Gast

Weshalb hält sich die 4-Wochen-Frist, die es bereits seit dem 01.01.1989 nicht mehr gibt, nur so hartnäckig?

Die Frist beträgt 1 Monat !

MfG
ratte1


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