Makler der Privatenvers. meldete mich nicht von DAK ab. (Private Krankenversicherungen)

RHW, Mittwoch, 09.06.2010, 19:24 (vor 5281 Tagen) @ Stitsch

Hallo,
also vor März 2008 war ich Angestellter, dann habe ich gekündigt und wurde selbstständig.
Nach deinen Angaben bedeutet das, dass ich die GKV nie kündigen hätte müssen, da das im normalfall von selbst geschieht, wenn man eine PKV abschließt?

Entscheidend ist, ob als Angestellter eine Versicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung bestand.

Die Krankenkasse orientiert sich an der Abmeldung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer bekommt hiervon ein Duplikat (sieht fast so aus wie die jährliche Meldung über die Entgelthöhe, die vom AG für dieRentenversicherung gemeldet wird).
Wenn unter Beitragsgruppe "1111" vermerkt ist, ist eine Versicherung nach Nr. 13 entstanden. Diese Versicherung hat keine Kündigungsfrist.

Wenn unter Beitragsgruppe "9111" oder "0111" vermerkt ist, bestand und besteht eine freiwillige Versicherung. Diese Versicherung hat eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Falls die Meldungen nicht vorliegen: die maßgebende Grenze für das Bruttogehalt liegt bei 4162 Euro brutto monatlich. Für Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gelten teilweise besondere Regelungen.

Gruß
RHW


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