Makler der Privatenvers. meldete mich nicht von DAK ab. (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 28.05.2010, 19:52 (vor 5293 Tagen) @ Stitsch

Auf welchen Status bestand die Versicherung denn vor März 2008? Lag eine mit der GKV vereinbarte freiwillige Versicherung vor oder wurde -etwa im Anschluß an eine Pflichtversicherung aus Arbeitnehmertätigkeit heraus- keine weitere Versicherung mit der GKV vereinbart?

Im letzteren Fall greift die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V. Die Besonderheit bei dieser Versicherungspflicht ist, dass keine Kündigung erforderlich ist. Sie erlischt automatisch kraft Gesetzes, sobald eine andere Absicherung im Krankheitsfall vorliegt, etwa eine PKV.
Nachzuzahlen wären in dieser Konstellation also nur die vier nichtversicherten Monate bis zum PKV-Vertragsabschluß.


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