Re: freiwillig in GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
für die GKV gibt es hier keinen Ermessensspielraum.
Wenn man vor der PKV in der GKV pflichtversichert war, hat man 3 Monate Bedenkzeit, sich rückwirkend zum Ende der Pflichtversicherung in der GKV freiwillig zu versichern.
Wenn man vor der PKV in der GKV freiwillig versichert war, gilt diese 3-Monatsregelung nicht. Es gibt ja kein Ende der Pflichtversicherung (bzw. liegt schon länger zurück).
Gruß
RHW