freiwillig in GKV (Private Krankenversicherungen)
Guten Tag,
laut SGB-V-§9-Satz 1 ("Der Versicherung können beitreten Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate versichert waren [..]") bin ich versicherungsberechtigt in der GKV (43 Jahre, von GKV in PKV gewechselt in Juli .2007), trotzdem ist mir die Rückkehr als freiwilliges Mitglied verwehrt. Einzige Alternative: Versicherungspflichtigkeit, sprich Gehalt unter Bemessungsgrenze bzw. Arbeitslosigkeit.
Meine Frage: Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass die Rückkehr in die GKV als freiwilliges Mitglied nicht mehr möglich ist? Wo ist dies vom Gesetzgeber verankert? Oder ist es Ermessensache der Versicherung?
Vielen Dank
C
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c.s1w,
21.05.2010, 10:36
- Re: freiwillig in GKV -
RHW,
21.05.2010, 21:52
- Re: freiwillig in GKV -
c.s1w,
26.05.2010, 07:46
- Re: freiwillig in GKV - RHW, 29.05.2010, 10:29
- Re: freiwillig in GKV -
c.s1w,
26.05.2010, 07:46
- Re: freiwillig in GKV -
RHW,
21.05.2010, 21:52