Re: freiwillig in GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
die Antwort ist auch in § 9 SGB V beschrieben:
Absatz 2
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1.im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,
Das heißt in der Praxis, dass man sich nach dem Ende der Versicherungspflicht 3 Monate überlegen kann, ob man in die GKV oder PKV wechseln möchte. Danach gibt es (bei gleichbleibenden Verhältnissen) keine Möglichkeit von der PKV zurück in die GKV zu wechseln.
(Übrigens: Wenn man die 3 Monate "ausnutzt" beginnt die Mitgliedschaft rückwirkend, d.h. man beginnt sofort mit 3 Monaten Beitragsrückstand)
Gibt es einen bestimmten Grund für den Wunsch zurück in die GKV zu wechseln?
Gruß
RHW