VersPflichtGrenze : Provisionen ? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Freitag, 28.05.2010, 19:52 (vor 5294 Tagen) @ MarcoOF

wie gesagt: meiner Meinung gehören sie nicht zum JAE, da sie nicht regelmäßgig anfallen (ähnlich wie Überstunden, selbst wenn die regelmäßig anfallen)

wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, nimm deine Gehaltsnachweise und marschier damit zu deiner Krankenkasse - die können eine verbindliche Beurteilung durchführen.

Gruß GKVler


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