VersPflichtGrenze : Provisionen ? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 27.05.2010, 20:18 (vor 5294 Tagen) @ MarcoOF

zu der Versicherungspflictgrenze, dem sog. "Jahresarbeitsentgelt" (JAE) gehören alle Zahlungen, die zum Arbeitsentgelt gehören. Außerdem muss ein Anspruch darauf bestehen und sie müssen regelmäßig gezahlt werden. Familienzuschläge zählen nicht mit.

Provisionen gehören nicht zum JAE.

weitere Infos hier: http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Fo...

Gruß GKVler


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