VersPflichtGrenze : Provisionen ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Versicherungspflichtgrenze liegt für Angestellte in 2010 bei 49.950€. Ein Angestellter, der darüber verdient (nach Absolvierung der 3-Jahres-Grenze)ist freiwillig in der GKV versichert und kann sich privat gegen Krankheit versichern. (kann von der GKV zur PKV wechseln). Aber welche Zahlungen des Arbeitgebers sind bei diesen 49.950€ zu berücksichtigen? Zunächst wohl einmal alle Zahlungen, auf die der ANehmer einen Rechtsanspruch hat (also z.B. keine Überstungenvergütungen). Was aber ist mit Provisionen? Bei einem Angestellten in Vertrieb, der ca. 50% seines Gesamtgehaltes aus Abschlußprovisionen erzielt und nur mit diesem Provisionen über der VersPflichtgrenze liegt - werden die dazugezählt? Wo stehen die Arten, die bei der VersPflichtgrenze zu berücksichtigen sind ?
Kann man das irgendwo nachlesen ?
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MarcoOF,
26.05.2010, 09:03
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GKVler,
27.05.2010, 20:18
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MarcoOF,
27.05.2010, 21:46
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GKVler,
28.05.2010, 19:52
- VersPflichtGrenze : Provisionen ? - MarcoOF, 28.05.2010, 22:27
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GKVler,
28.05.2010, 19:52
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MarcoOF,
27.05.2010, 21:46
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GKVler,
27.05.2010, 20:18