VersPflichtGrenze : Provisionen ? (Gesetzliche Krankenkassen)

MarcoOF @, Bad Offenbach, Mittwoch, 26.05.2010, 09:03 (vor 5296 Tagen)

Die Versicherungspflichtgrenze liegt für Angestellte in 2010 bei 49.950€. Ein Angestellter, der darüber verdient (nach Absolvierung der 3-Jahres-Grenze)ist freiwillig in der GKV versichert und kann sich privat gegen Krankheit versichern. (kann von der GKV zur PKV wechseln). Aber welche Zahlungen des Arbeitgebers sind bei diesen 49.950€ zu berücksichtigen? Zunächst wohl einmal alle Zahlungen, auf die der ANehmer einen Rechtsanspruch hat (also z.B. keine Überstungenvergütungen). Was aber ist mit Provisionen? Bei einem Angestellten in Vertrieb, der ca. 50% seines Gesamtgehaltes aus Abschlußprovisionen erzielt und nur mit diesem Provisionen über der VersPflichtgrenze liegt - werden die dazugezählt? Wo stehen die Arten, die bei der VersPflichtgrenze zu berücksichtigen sind ?
Kann man das irgendwo nachlesen ?


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