Re: Einkommen bei Krankenkassen (Sonstige Themen)

Tobi @, Donnerstag, 17.07.2003, 09:34 (vor 7799 Tagen) @ Franz

Bei den Großkassen (z.B. AOK) gilt meistens der Entgeltgruppenvertrag des öffentlichen Dienstes (BAT, Bundes-Angestellten-Tarif).

BKK-Mitarbeiter unterliegen meist noch den Tarif-Verträgen ihrer Trägerunternehmen, also z.B. IG-Metall-Tarif.


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