Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung (Sonstige Themen)
Danke für die Antwort! Ja, die TK hat gekündigt, da ich es versäumt hatte, ihnen die Unterlagen ausgefüllt zurück zu senden. Meine Kontodaten, und meines erachtens auch eine Einzugsermächtigung, lagen ihnen allerdings vor.
Wie kann man denn eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beträge beantragen? Gibt es dazu Vergleichsfälle, auf die man sich berufen kann?
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- rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung -
Carina,
24.02.2009, 15:34
- Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung -
Bodi,
24.02.2009, 17:26
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Carina,
25.02.2009, 11:25
- Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung - Bodi, 27.02.2009, 12:38
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Carina,
25.02.2009, 11:25
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Bodi,
24.02.2009, 17:26